
Die Landeshauptstadt Wiesbaden hat die seit November 2025 geltende Stallpflicht für Geflügel aufgehoben. Eine Allgemeinverfügung vom Samstag, 17. Januar, tritt am Sonntag, 18. Januar, in Kraft und erlaubt auch größeren Betrieben wieder Freilandhaltung.
Aufhebung der Stallpflicht
Bereits im Dezember 2025 waren die Auflagen für Geflügelhaltungen mit weniger als fünfzig Tieren gelockert worden. Mit der neuen Verfügung gilt die Lockerung nun flächendeckend: Nach Angaben der Stadt folgen die Maßnahmen anderen hessischen Kreisen, weil sich das Seuchengeschehen auch in Wiesbaden beruhigt hat.
Biosicherheitsmaßnahmen bleiben vorgeschrieben
Trotz der Aufhebung der Stallpflicht müssen Geflügelhalter weiter bestimmte Biosicherheitsregeln einhalten. Die Stadt verweist darauf, dass diese Maßnahmen das Risiko eines Erregereintrags reduzieren. Konkret werden unter anderem das Tragen von Schutzkleidung, die Bekämpfung von Schadnagern sowie die regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften genannt.
Weitere Hinweise für Halter
Die detaillierten Anforderungen sind auf der Webseite der Landeshauptstadt einsehbar. Dort stellt die Stadt die genauen Vorgaben und die Allgemeinverfügung zur Verfügung unter www.wiesbaden.de/vv/produkte/39/Tierseuchenueberwachung-Aviaere-Influenza-Gefluegelpest-Vogelgrippe.
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