
Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende hat angeordnet, dass die Stadtverwaltung in der Zeit von Samstag, 20. Dezember, bis Mittwoch, 31. Dezember, keine belastenden Verwaltungsakte wie Mahnungen oder Zahlungsbefehle an Bürgerinnen und Bürger versenden soll. Eine Ausnahme gilt nur, wenn zwingende Gründe das Versenden erforderlich machen.
Geltungszeit und Inhalt der Anordnung
Die Verfügung betrifft nach Angaben der Stadt den Versand von Schreiben, die auf Zahlungsverpflichtungen hinweisen oder rechtliche Folgen für die Betroffenen haben können. Ziel der Regelung ist es, in der Weihnachtszeit keine zusätzlichen Belastungen durch solche Bescheide zu erzeugen. Die Maßnahme gilt ausdrücklich für den genannten Zeitraum Ende Dezember.
Ausnahmen bei zwingenden Gründen
Von der Anordnung ausgenommen sind Einzelfälle, in denen zwingende Gründe ein sofortiges Vorgehen erfordern. Die Stadt nennt hierfür keine konkreten Beispiele. In solchen Fällen kann demnach weiterhin ein Mahnschreiben oder ein Zahlungsbefehl versendet werden, auch während des genannten Zeitraums.
Rechtsrahmen für Steuerangelegenheiten
Für Steuerangelegenheiten sowie für Maßnahmen im Rahmen von Vollstreckungsverfahren gilt eine abweichende Regelung. Hier sei der Erlass des Hessischen Ministeriums der Finanzen zu Paragraph 85 der Abgabenordnung maßgeblich, teilte die Verwaltung mit. Daraus ergeben sich spezielle Verfahren und Ausnahmen, die von der allgemeinen Verfügung unberührt bleiben.
Zweck der Regelung
Die Stadt begründet die Anordnung mit dem Wunsch, den sogenannten Weihnachtsfrieden zu wahren und den Bürgerinnen und Bürgern in der Zeit vor dem Jahreswechsel keine zusätzlichen belastenden Postsendungen zuzumuten. Konkrete Auswirkungen auf Fristen oder weitere verwaltungsrechtliche Abläufe nennt die Mitteilung nicht.
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