Wiesbaden setzt Tempo 30 in Igstadt um nach Lärmgutachten

Wiesbaden setzt Tempo 30 in Igstadt um nach Lärmgutachten
Wiesbaden setzt Tempo 30 in Igstadt um nach Lärmgutachten | Bild: Stadt Wiesbaden

Seit dem 6. Februar gilt auf der Susannastraße in Igstadt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30. Die Maßnahme dient dem Lärmschutz und wurde vom Verkehrsdezernat nach einem Wunsch des Ortsbeirats umgesetzt.

Tempo 30 auf der Susannastraße

Das Verkehrsdezernat begründete die Entscheidung mit dem Schutz der Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner. Verkehrsdezernent Andreas Kowol sagte, die Vorgabe des Ortsbeirats sei rechtlich geprüft und inzwischen möglich gemacht worden. Dort, wo Menschen wohnen und schlafen sowie Kinder sich aufhalten, bestehe ein Anspruch auf ein gesundes und sicheres Lebensumfeld, so Kowol. Die Behörde wolle Menschen vor Lärm schützen, sowohl tagsüber als auch nachts, wenn Grenzwerte überschritten seien.

Gutachten bestätigen Notwendigkeit

Das Umweltamt hatte umfangreiche Lärmberechnungen erstellt, die dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren entsprechen. Diese Berechnungen haben nach Angaben der Stadt die Notwendigkeit einer Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 in der Susannastraße bestätigt.

Weitere Änderungen in mehreren Stadtteilen geplant

Das Rathaus kündigte zudem an, an Hauptverkehrsstraßen mit Wohnbebauung in mehreren Wiesbadener Ortsteilen Tempo 30 einzuführen. Betroffen sein sollen unter anderem Nauroder Straße in Bierstadt im Bereich der Hausnummern 59 bis 132, Barbarossastraße und Wandersmannstraße in Erbenheim im Bereich der Hausnummern 38 bis 54, Straße der Republik, Rathausstraße und Stettiner Straße in Biebrich, Wiesbadener Straße in Kastel, Zietenring im Westend Bleichstraße, Frankfurter Straße im Südostabschnitt in den Nummernbereichen 19 bis 31 beziehungsweise 17 bis 40 sowie die Erich Ollenhauer Straße im Bereich Dotzheim Mitte bis Willi Werner Straße.

Unabhängig davon sollen Tempo 30 Zonen in Wohngebieten sowie Tempo 30 vor Schulen und Kitas geprüft und umgesetzt werden, sofern Ortsbeiräte dies wünschen und die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

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